VoPo.de - Das Portal zum Vogelsberg

2614_system.jpg

2094_system.jpg
 

Landschaftsprägende Bestandteile und sensible Gebiete stehen im Naturpark Hoher Vogelsberg unter besonderem Schutz!

2093_system.jpg

VOGELSBERGPORTAL: DER NATURPARK

 

         | DER NATURPARK | SCHUTZGEBIETE | Naturschutz |  

 

 AKTUELL

 WebCam

 Empfehlungen

 Schneebericht

 HESSENS MITTE

 DEUTSCH

 ENGLISH

 FRANCAIS

 NEDERLANDS

   SCHUTZGEBIETE

 NATURDENKMALE

 INFO-ZENTRUM

 VOGELSBERGGARTEN

 JAHRESZEITEN

 WOCHENBILDER

 WINTERZAUBER

 BERGFRÜHLING

 VULKANFEST

 WANDERTIPPS

 NATURPARKFÜHRER

 VULKANRING

 GEO-WANDER-PFAD

 BONIFATIUSROUTE

 WEGEMARKIERUNG

 GRÜNDCHENRING

 VULKANSEITEN

 Vulkan Vogelsberg

 Vulkanblumen

 Historische Grenzen

 Faszination Vogelsberg

 KULTURSEITEN

 Art Vogelsberg

 Vogelsberger Art

 Vogelsbergsagen

 Judaica Vogelsberg

 Museum im Vorwerk

 Karuszel-Gebirgskulturen

 BILDUNG+NATUR

 HessenForst Schotten

 Künanzhaus

 AZN Vogelsberg

 Schottener Forum

 Petershainer Hof

 NACHRICHTEN

 Vogelsberg Netz

 Osthessen News

 Ferienwohnung

 KONTAKT

 IMPRESSUM

 Warnung

 

 

 
 

  

Naturschutzgebiete
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften
oder Lebensstätten bestimmter wild wachsender
Pflanzen- oder wildlebenden Tierarten,

- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen
oder landeskundlichen Gründen oder

- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart
oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

  

2615_artikel.jpg

Bild: Naturschutzgebiet Goldwiese im Hohen Vogelsberg.

  

Um ein Naturschutzgebiet ausweisen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass ein besonderer Schutzgrund vorliegt; es ist die strengste Schutzform. In Naturschutzgebietsverordnungen wird vorrangig eine Nutzung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege festgeschrieben. Der Beeinträchtigung oder Zerstörung des ökologischen Wirkungsgefüges in einem Naturschutzgebiet soll durch die Steuerung der Nutzung und dem Verbot bestimmter Handlungen entgegengewirkt werden. Dabei wird auf die Gegebenheiten des jeweiligen Schutzgebietes abgestellt. Grundsätzlich soll nur das zugelassen werden, was dem Schutzgrund nicht entgegensteht. Über die Verbote hinaus ist es auch das Ziel der Gebietsausweisung, Entwicklungsziele und Pflegevorschläge in so genannten Pflegeplänen zu entwickeln und umzusetzen. Diesen strengen Vorschriften unterliegen prinzipiell auch die 'Fauna-Flora-Habitat-Gebiete' nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft.

 

 

 

SCHUTZGEBIETE:

 

Landschaftsschutz

2613_menu.jpg

>>>

 

Naturschutz

2616_menu.jpg

>>>

 

Anmerkungen

2619_menu.jpg

>>>

 

Naturschutzgebiete

2625_menu.jpg

>>>